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UN-Kinderrechtskonvention |
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Hier habe ich versucht,
das "Übereinkommen über die Rechte des
Kindes" soweit wie möglich leicht und verständlich
darzustellen. Möchten Sie "UN-Kinderrechtskonvention
im Wortlaut Texte in amtlicher Übersetzung"
mal lesen, unter
http://www.kinderschutz-zentren.org/ksz_info3.html
Oder
http://kinderpolitik.de/bibliothek/content/index.html
werden Sie fündig.
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Vorwort:(von mir)
- Bereits 1924 wurde in der "Genfer Erklärung
über die Rechte des Kindes" festgehalten,
dass Kinder besonderen Schutz brauchen.
- 45 Jahre später, also 1969, wurde die Genfer
Erklärung von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen angenommen.
- Der Kernpunkt der Genfer Erklärung über
die Rechte des Kindes besagt, die Kinder sollen Liebe,
Geborgenheit, Glück, und Verständnis bei ihren
Eltern finden.
Vieles hat sich aber geändert:
- Viele Eltern haben heute nicht mehr genügend
Zeit für ihre Kinder. (Beide Elternteile sind berufstätig).
- Geschiedene oder getrennt lebende Eltern.
- Kinder, die ohne leibliche Eltern in Heimen oder Pflegefamilien
aufwachsen.
- Kinder, die straftätig geworden sind.
- Kinder, die von Krieg und Terror bedroht sind.
- Kinder in den armen Ländern, die von Seuchen
und Hunger bedroht sind.
An all das haben die vereinten Nationen gedacht
und dies im "Übereinkommen über die
Rechte des Kindes" festgelegt. Das Übereinkommen
soll alle Kinder auf der Welt vor Benachteiligungen schützen.
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Hinweis:
Alle in () und farbig markierte Texte sind von mir.
(!!!) = Hier habe ich stark gekürzt.
Das Übereinkommen hat auch eine Präambel(Einleitung),
die wichtigsten Punkte sind im Vorwort erwähnt.
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" Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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- Kinder sind alle Menschen, die noch nicht das achtzehnte
Lebensjahr vollendet haben.
- Oder Kinder sind alle Menschen, die noch nicht volljährig
sind.
- Alle Kinder sind gleich und haben gleiche Rechte unabhängig
von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache,
der Religion, der sozialen und wirtschaftlichen Herkunft.
- Kinder dürfen nicht wegen Tätigkeiten ihrer
Eltern diskriminiert oder bestraft werden.
- Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, ist das
Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.
- Die Länder müssen alles tun , dem Kind den
Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten.
- Die Institutionen, Dienste und Einrichtungen in den
Ländern müssen den bestehenden Normen entsprechen.
- Die Länder sollen alles tun, um in diesem Übereinkommen
anerkannte Rechte zu verwirklichen.
- Die Länder achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten
der Eltern, das Kind und seine Rechte bei der Ausübung
seiner anerkannten Rechte.
- Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.
- Länder gewährleisten das Überleben
und die Entwicklung des Kindes.
- Im Einklang mit den innerstaatlichen Rechten und internationalen
Abkommen ist das Kind unverzüglich nach seiner
Geburt zu registrieren.
- Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen von Geburt
an, das Recht eine Staatsangehörigkeit zu erwerben
und seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu
werden.
- Die Länder sind verpflichtet, das Recht des Kindes
auf seine Identität einschliesslich seiner Staatsangehörigkeit,
seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen
zu achten.
- Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle
Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren
die Staaten ihm Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine
Identität wieder herzustellen.
- Kinder dürfen von ihren Eltern nicht getrennt
werden, wenn die Eltern das nicht wollen; es sei denn,
dass die Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist.
(Misshandlung - Vernachlässigung)
- Das Kind hat das Recht auf regelmässige persönliche
Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen,
wenn es von einem oder beiden Elternteilen getrennt
ist.
- Ist die Trennung Folge einer Haftstrafe, hat das Kind
das Recht auf Auskunft über den Verbleib des oder
der abwesenden Familienangehörigen.
- Die Anträge auf Einreise oder Ausreise Zwecks
Familienzusammenführung müssen von Ländern
wohlwollend und schnell bearbeitet werden.
- Ein Kind, dessen Eltern in verschiedenen Ländern
leben, hat das Recht auf regelmässig persönliche
Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen.
- Die Länder treffen Massnahmen, um das rechtswidrige
Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige
Nichtrückgabe zu bekämpfen
- Zu diesem Zweck fördern die Länder den Abschluss
der Übereinkünfte.
- Ein Kind, das fähig ist, eine Meinung zu bilden,
hat das Recht, sie auch zu äussern. Besonders,
wenn es dabei um Gelegenheiten geht, die ein Kind direkt
betreffen.
- Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.
- Das Kind hat die Freiheit, sich Informationen zu beschaffen,
zu empfangen und weiterzugeben.
- Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmte Einschränkungen
unterworfen werden
- Kinder haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit.
- Kinder haben das Recht, sich frei mit Anderen zusammen
zu Schließen und sich friedlich zu versammeln.
- Kinder haben das Recht auf Privatleben.
- Ihre Ehre und ihr Ruf sind zu achten.
- Kinder haben das Recht auf freien Zugang zu Informationen
und Material verschiedener Quellen, besonders derjenigen,
welche ihre körperliche und geistige Gesundheit
zum Ziel haben.
- Die Massenmedien sollen ermutigt werden, kindergerechte
Informationen und Material zu verbreiten.
- Beide Elternteile sind für die Erziehung und
Entwicklung des Kindes verantwortlich.
- Die Staaten unterstützen die Eltern in angemessener
Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.
- Kinder berufstätiger Eltern haben das Recht,
Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutze
- Kinder sind vor jeder Form körperlicher oder
geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Vernachlässigung,
Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs zu schützen.
- Kinder, die keine Eltern haben oder aus ihrer familiären
Umgebung herausgelöst werden, haben Anspruch auf
besonderen Schutz und Beistand.
- Das Wohl des Kindes ist bei der Adoption der wichtigste
Gesichtspunkt.
- Die Adoption eines Kindes darf nur durch die zuständigen
Behörden bewilligt werden.
- Flüchtlingskinder brauchen Schutz und humanitäre
Hilfe.
- Flüchtlingskinder haben gleiche Rechte wie die
Kinder, die in dem Land aufgewachsen sind
- Artikel 23:
(behindertes Kind braucht besondere
Hilfe)
- Ein geistig oder körperlich behindertes Kind
soll ein erfülltes und menschenwürdiges Leben
führen.
- Behinderte Kinder haben Anspruch auf besondere Betreuung.
- Ein behindertes Kind hat besondere Bedürfnisse.
- Austausch von Informationen unter Berücksichtigung
der Bedürfnisse der Entwicklungsländer wird
gefördert.
- Die Kinder haben das Recht auf das erreichbare Höchstmass
an medizinischer Fürsorge, ärztlicher Hilfe
und Gesundheit.
- Die Staaten bemühen sich,
- dieses Recht voll zu verwirklichen
- die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern
- Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung
zu bekämpfen
- eine angemessene Gesundheitsfürsorge für
Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen
- alle Bräuche, die für die Gesundheit der
Kinder schädlich sind,abzuschaffen
- die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen.
- Im Krankheitsfall hat jedes Kind das Recht auf Überprüfung
der gewährten Behandlung.
- Jedes Kind hat das Recht auf Leistungen der sozialen
Sicherheit einschliesslich der Sozialversicherung.
- Artikel 27:
(um sich gut entwickeln zu können)
- Jedes Kind hat das Recht auf seine körperliche,
geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung.
- Dies ist in erster Linie Aufgabe der Eltern.
- Die Staaten sollen Eltern dabei unterstützen.
- Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut versorgt zu werden
und sich voll zu entfalten.
- Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.
- Um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist Besuch
der Grundschule Pflicht und unentgeltlich.
- Allen Kindern entsprechend ihren Fähigkeiten
sollen weiterführende Schulen verfügbar gemacht
werden und bei Bedürftigkeit finanziell unterstützt
werden.
- Die Bildung des Kindes muss darauf ausgerichtet sein,
die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen
und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung
zu bringen, ihm Achtung vor Menschenrechten, Grundfreiheiten,
seinen Eltern und seiner kulturellen Identität
zu vermitteln.
- Kinder sollen zu freien und verantwortlichen Menschen
heranwachsen.
- Ein Kind, das zu einer Minderheit gehört, hat
das Recht, seine eigene Kultur zu pflegen.
- Kinder haben ein Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und
freie Teilnahme am kulturellen Leben.
- Artikel 32: (Kinder
dürfen nicht ausgebeutet werden)
- Kinder haben das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung
geschützt zu werden.
- Kinder sind vor Gebrauch von Suchtstoffen zu schützen.
- Der Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung
und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen ist
zu verhindern.
- Kinder sind vor allen Formen sexueller Ausbeutung
und sexuellen Missbrauchs zu schützen.
- Die Entführung und der Verkauf von Kindern, sowie
der Handel mit Kindern zu irgendwelchem Zweck und in
irgendeiner Form sind zu verhindern.
- Kinder müssen vor allen sonstigen Formen der
Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise
beeinträchtigen, geschützt werden.
- Artikel 37: (Auch
straftätige Kinder haben Rechte)
- Ein Kind, dass eine Straftat begangen hat, darf nicht
gefoltert oder misshandelt werden.
- Für die Straftaten darf weder Todesstrafe noch
lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit
vorzeitiger Entlassung verhängt werden.
- Freiheitsstrafe darf bei einem Kind als letztes Mittel
und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet
werden.
- In bewaffneten Konflikten Kinder besonders schützen.
- Kinder unter sechzehn Jahren dürfen nicht als
Soldat eingezogen werden und nicht unmittelbar an Feindseligkeiten
teilnehmen.
- Die Kinder, die das Opfer irgendeiner Form von Ausbeutung,
Folter, Misshandlung und Vernachlässigung geworden
sind, haben das Recht auf physische und psychische Genesung
und die soziale Wiedereingliederung.
- Auch ein straftätiges Kind muss menschenwürdig
behandelt werden.
- Die Strafe soll so gewählt werden, dass seine
soziale Wiedereingliederung gefördert und gestärkt
wird.
- Ein Kind ist so lange unschuldig, bis seine Schuld
nachgewiesen ist.
- Über die Beschuldigungen muss schnell entschieden
werden, dabei hat das Kind das Recht auf fachkundigen
Beistand.
- Kinder dürfen nicht gezwungen werden, als Zeuge
vor Gericht auszusagen.
- Das Privatleben eines Kindes muss in allen Verfahrensabschnitten
geachtet werden.
- Im Falle einer Verurteilung hat das Kind ein Recht
darauf, das Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen
zu lassen.
- Artikel 41: (Wenn
Nationale Gesetze besser sind)
- Wenn Nationale Gesetze die Rechte der Kinder besser
schützen, dann gelten diese besseren Gesetze.
- Die Staaten sind für die Bekanntmachung dieses
Übereinkommens verpflichtet.
- Um die Umsetzung und die Fortschritte dieses Übereinkommens
in Ländern zu prüfen und kontrollieren, wird
ein zehnköpfiger Ausschuss gebildet.
- Die Aufgaben und Wahlvorgang des Ausschusses sind
genau festgelegt. (!!!)
- Die Länder verpflichten sich dem Ausschuss Berichte
über die Massnahmen zur Verwirklichung dieses Übereinkommens
und erzielten Fortschritte vorzulegen.
- Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des
Übereinkommens für das betreffende Land.
- Danach alle fünf Jahre.
- Artikel 45: (Unicef
hat auch was zu sagen)
- Um wirksame Durchführung dieses Übereinkommens
und internationale Zusammenarbeit zu fördern, kann
der Ausschuss andere Organisationen der Vereinten Nationen
um Unterstützung und Mitarbeit bitten.
- Artikel 46: (Alle
Länder sollen dem Übereinkommen beitreten)
- Jeder Staat soll dem Übereinkommen beitreten.
- Alle Länder können dieses Übereinkommen
unterzeichnen.
- Die Unterzeichnung bedarf der Zustimmung des Parlaments
eines Landes.
- Dieses Übereinkommen steht allen Staaten zum
Beitritt offen.
- Dieses Übereinkommen tritt am dreissigsten Tag
nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikations- oder
Beitrittsurkunde bei dem Generalsekretär der Vereinten
Nationen in Kraft.
- Jeder Vertragsstaat kann eine Änderung vorschlagen.
- Der Änderungsvorgang ist genau festgelegt.(!!!)
- Der Generalsekretär der Vereinten Nationen nimmt
Vorbehalte, die ein Land bei der Ratifikation oder beim
Beitritt anbringt, entgegen und leitet ihn allen Staaten
zu.
- Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen kündigen.
- Der Generalsekretär wird zum Verwahrer dieses
Übereinkommens bestimmt.
- Die Urschrift dieses Übereinkommens wird beim
Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
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| Unicef= " United
Nations International Children´s Fund " Kinderhilfswerk
der Vereinten Nationen. |
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